ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
TimberTales neckermann
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Planungs-, Liefer- und Werkleistungen zwischen dem
designAtelier neckermann (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber.
2. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich zwischen beiden unterschieden wird.
3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgrundlagen und Rangfolge
Bestandteile des Vertrages sind in folgender Reihenfolge:
1. Individuelle Vereinbarungen / Auftrag
2. Leistungsbeschreibung / Pläne
3. Angebot
4. Diese AGB
5. Bei Vereinbarung: VOB/B
Bei Widersprüchen gilt die jeweils höherrangige Regelung.
3. Einbeziehung der VOB/B
1. Gegenüber Unternehmern gilt die VOB/B in der jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.
2. Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nur wirksam einbezogen, wenn sie vollständig übergeben wurde und ausdrücklich vereinbart ist.
3. Soweit die VOB/B keine Regelung enthält, gelten ergänzend die Bestimmungen dieser AGB.
4. Angebote und Vertragsschluss
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung zustande.
3. Planungs-, Beratungs- und Entwurfsleistungen sind vergütungspflichtig, auch wenn kein Auftrag zustande kommt, sofern dies vereinbart wurde.
5. Preise und Vergütung
1. Es gelten die im Angebot aufgeführten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Festpreise gelten nur für den vereinbarten Leistungsumfang.
3. Zusatz- und Nachtragsleistungen werden gesondert berechnet.
4. Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
6. Abschlagszahlungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
Ohne Zahlung fälliger Abschläge besteht kein Anspruch auf Weiterführung der Arbeiten.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere sicherzustellen:
- freien Zugang zur Baustelle
- bauseits fertige Voraussetzungen
- rechtzeitige Entscheidungen und Freigaben
- Schutz bereits erbrachter Leistungen
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen angemessen und Mehrkosten können berechnet werden.
8. Ausführungsfristen und Termine
1. Fristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen Details sowie Eingang vereinbarter Anzahlungen.
2. Bei Behinderungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe oder bauseitige Verzögerungen verlängern sich Fristen entsprechend.
3. Schadensersatz wegen Verzögerung ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
9. Leistungsänderungen und Nachträge
1. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Anpassung von Preis und Ausführungszeit.
2. Mündlich oder elektronisch beauftragte Zusatzleistungen sind vergütungspflichtig.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, technisch notwendige Änderungen vorzunehmen, sofern diese zumutbar sind.
10. Abnahme
1. Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen.
2. Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
3. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
11. Gefahrübergang
Bei Lieferung geht die Gefahr mit Übergabe auf den Auftraggeber über.
Bei Werkleistungen mit Abnahme.
12. Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. Bei Verträgen auf Grundlage der VOB/B gelten deren Fristen.
3. Natürliche Eigenschaften von Materialien, insbesondere Holz, stellen keinen Mangel dar (z. B. Farb-, Struktur- oder Maßveränderungen im üblichen Rahmen).
13. Haftung
Der Auftragnehmer haftet:
- unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- nicht für mittelbare Schäden, soweit gesetzlich zulässig
Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
14. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
2. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder den Ausbau zu verlangen.
15. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Leistungen einzustellen
- Lieferungen zurückzuhalten
- nach Fristsetzung den Vertrag zu kündigen
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen
16. Kündigung
1. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei
o Zahlungsverzug
o fehlender Mitwirkung
o unzumutbarer Störung des Vertragsverhältnisses
3. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
17. Urheberrechte und Unterlagen
Alle Planungen, Zeichnungen und Entwürfe bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung nicht verwendet oder weitergegeben werden.
18. Toleranzen und Materialeigenschaften
Technisch unvermeidbare Abweichungen, handelsübliche Toleranzen sowie materialbedingte Veränderungen stellen keinen Mangel dar.
19. Arbeitszeiten und Erschwernisse
Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder unter erschwerten Bedingungen können mit Zuschlägen berechnet werden.
20. Zurückbehaltungsrecht / Leistungsverweigerungsrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftraggebers zurückzuhalten.
21. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
22. Gerichtsstand
1. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Heilbronn.
2. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
23. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.